- Ein Elternteil muss ordentliches oder unterstützendes Mitglied im Verein sein oder werden.
- Eine volljährige Begleitperson für das Kind muss bei den Auftritten inklusive Vor- und Nachbetreuung von den Eltern beigestellt werden.
Ab dem 14. Lebensjahr des/der Jugendlichen gilt auch ein Elternteil der aktiv mitläuft als Begleitperson. - Mindestalter bei Auftritten und Läufen: 8 Jahre
Einzige Ausnahme: Elternteil ist aktives Mitglied und läuft selbst. - Ab dem 14.Lebensjahr ist der/die Jugendliche ordentliches (aktives) Mitglied im Verein und somit zur Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
- Ab dem 16. Lebensjahr ist ein Eintritt als Mitglied in den Verein ohne jegliche Begleitperson möglich.
- Ausrüstung muss vorhanden sein. Diese wird den Statuten gemäß vom Vorstand vor Vereinseintritt geprüft.
(lt. Beschluss der Vorstandsitzung vom 1. April 2009
sowie erweiterte Beschlüsse der Generalversammlungen vom
5. März 2011 und 4. April 2012)